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CO2-Kosten aufteilen zwischen Mieter und Vermieter

Seit 2023 tragen Vermieter einen Teil der CO2-Kosten für die Heizung selbst. Wie viel, hängt davon ab, wie energieeffizient das Gebäude ist. Hier ist das Stufenmodell verständlich erklärt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit 1. Januar 2023 teilen sich Vermieter und Mieter die CO2-Kosten der Heizung.
  • Je schlechter das Gebäude gedämmt ist, desto höher ist der Anteil des Vermieters.
  • Grundlage ist ein Stufenmodell mit zehn Stufen nach dem CO2-Ausstoß je Quadratmeter.
  • Die nötigen Angaben stehen auf der Rechnung Ihres Energie- oder Wärmelieferanten.

Worum geht es?

Auf fossile Brennstoffe wie Erdgas und Heizöl fällt seit einigen Jahren ein CO2-Preis an. Früher zahlte diesen Preis allein der Mieter über die Heizkosten. Das hat sich geändert. Seit dem 1. Januar 2023 regelt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), dass sich Vermieter und Mieter diese CO2-Kosten teilen.

Der Gedanke dahinter: Wie viel Energie eine Wohnung braucht, hängt nicht nur vom Heizverhalten des Mieters ab, sondern auch vom Zustand des Gebäudes. Ein schlecht gedämmtes Haus verbraucht mehr, dafür ist der Vermieter verantwortlich. Deshalb trägt er bei ineffizienten Gebäuden einen größeren Teil der CO2-Kosten.

Das Stufenmodell

Für Wohngebäude gilt ein Stufenmodell mit zehn Stufen. Entscheidend ist der CO2-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Je höher dieser Wert, desto größer der Anteil des Vermieters. Die beiden Endpunkte zeigen das Prinzip:

  • Sehr effizientes Gebäude (weniger als 12 kg CO2 je m² und Jahr): Der Mieter trägt 100 Prozent, der Vermieter 0 Prozent.
  • Sehr ineffizientes Gebäude (52 kg CO2 je m² und Jahr oder mehr): Der Vermieter trägt 95 Prozent, der Mieter nur 5 Prozent.

Dazwischen liegen acht weitere Stufen, bei denen sich der Anteil schrittweise verschiebt. Je klimaschädlicher das Gebäude, desto mehr zahlt der Vermieter. Das soll einen Anreiz schaffen, in bessere Dämmung und Heizung zu investieren.

Wie berechnet man den Anteil?

In Kurzform läuft die Berechnung so:

  1. Sie ermitteln, wie viel CO2 im Abrechnungszeitraum ausgestoßen wurde und welche CO2-Kosten dabei angefallen sind. Diese Angaben liefert Ihr Lieferant (siehe unten).
  2. Sie teilen den CO2-Ausstoß durch die Wohnfläche und erhalten den Wert je Quadratmeter und Jahr.
  3. Mit diesem Wert bestimmen Sie die Stufe und damit Ihren prozentualen Anteil.
  4. Ihren Anteil an den CO2-Kosten ziehen Sie von den Heizkosten ab, die Sie auf den Mieter umlegen.

Das Bundesministerium stellt dafür ein kostenloses Online-Tool bereit, das die Stufe und die Anteile aus Ihren Werten berechnet. Damit müssen Sie nicht selbst mit der Tabelle hantieren.

Was auf der Rechnung stehen muss

Sie brauchen für die Berechnung die CO2-Menge und die darauf entfallenden Kosten. Ihr Energieversorger oder Wärmelieferant ist verpflichtet, diese Angaben auf der Rechnung auszuweisen. Bei Erdgas und Heizöl finden Sie dort in der Regel:

  • die ausgestoßene CO2-Menge in Kilogramm
  • die darauf entfallenden CO2-Kosten in Euro
  • teils bereits den Heizwert oder die Energiemenge

Fehlen diese Angaben, fragen Sie beim Lieferanten nach. Ohne sie lässt sich die Aufteilung nicht korrekt vornehmen.

Sonderfälle

  • Gewerbe: Für Nichtwohngebäude gilt zunächst eine feste Aufteilung von je 50 Prozent, solange dafür kein eigenes Stufenmodell besteht.
  • Fernwärme: Auch hier gilt die Aufteilung, die nötigen CO2-Werte kommen vom Wärmelieferanten.
  • Keine fossile Heizung: Heizen Sie zum Beispiel rein mit einer Wärmepumpe ohne CO2-Preis, fällt keine Aufteilung an.

Und in Ihrer Abrechnung?

Wichtig zur Ehrlichkeit: ImmoKlix berechnet die CO2-Aufteilung nicht automatisch. Sie ermitteln Ihren Anteil einmal mit dem Online-Tool des Ministeriums und tragen dann bei den Heizkosten den bereits um Ihren Anteil reduzierten Betrag ein. Den Rest der Abrechnung, also die Verteilung auf den Mieter und das fertige PDF, übernimmt ImmoKlix wie gewohnt.

Wie die Heizkosten grundsätzlich abgerechnet werden, lesen Sie in Heizkostenabrechnung: was die Heizkostenverordnung verlangt. Und wie Sie daraus eine vollständige Abrechnung machen, steht in Nebenkostenabrechnung erstellen: Schritt für Schritt.

Den Rest übernimmt ImmoKlix

Ihren CO2-Anteil ziehen Sie einmal ab, den reduzierten Betrag tragen Sie ein. Verteilung, Vorauszahlungen und das fertige PDF erledigt ImmoKlix Schritt für Schritt.

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Hinweis: Dieser Artikel erklärt die Grundlagen und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG, nachzulesen auf gesetze-im-internet.de). Werte und Stufen können sich ändern. Stand: Juli 2026.